Hinweis zum Widerrufsrecht
Bei den angebotenen Umzugsleistungen handelt es sich um Dienstleistungen, die zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht in solchen Fällen grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Umzugsleistungen erfordern eine individuelle Planung sowie die Disposition von Personal, Fahrzeugen und logistischen Ressourcen und sind daher als terminlich gebundene Dienstleistungen einzuordnen.
Sofern im Einzelfall dennoch ein Widerrufsrecht bestehen sollte, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall wird der Kunde gesondert über sein Widerrufsrecht belehrt.
